Fachschaftsfusion Slavistik/Osteuropastudien: Phase I hat begonnen
Aufmerksame Leser*innen des Informellen Kurzberichts dürften es schon mitbekommen haben: Am 14. Januar 2020 hat der StuRa in seiner 110. Sitzung die Fusion der Fachschaften Slavistik und Osteuropastudien offiziell angestoßen.
» Warum das Ganze?
Die Fusion steht schon längere Zeit im Raum und trägt den chronischen personellen Engpässen sowie den strukturellen Überlappungen beider Fachschaften Rechnung. Nun wurde sozusagen endlich mal Nägel mit Köpfen gemacht.
» Was ist jetzt angesagt?
Der Wahlausschuss ruft die Mitglieder der beiden Fachschaften nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Anhang A OrgS dazu auf, Anträge auf Abweichung vom Studienfachschaftsregelmodell (Anhang C OrgS), die den Vorgaben des Abschnitt III OrgS genügen, einzureichen. Anträge auf Abweichung sind bis zum 31. Januar 2020, 16 Uhr, beim Wahlausschuss / Referat für die Konstitution der VS und Gremienkoordination, Albert- Ueberle-Sraße 3-5, 69120 Heidelberg, einzureichen. Die Einreichungsfrist wird verkürzt, um die Fusion der Fachschaften zeitnah zu ermöglichen und die grundlegende Handlungsfähigkeit der Fachschaftsgremien sicherzustellen.
» Wie geht es danach weiter?
Nach dem Stichtag wird eine studienfachschaftsweite Urabstimmung über die Anträge auf Abweichung vom Studienfachschaftsregelmodell für die Studienfachschaften durchgeführt. Der Studierendenrat kann auf die Urabstimmung verzichten, insbesondere wenn alle Fachschaftsräte der Studienfachschaften, die bisher für die betroffenen Studierenden zuständig waren, übereinstimmend einen Vorschlag annehmen. Andernfalls erlässt er die zur Durchführung der studienfachschaftsweiten Urabstimmung notwendigen Bestimmungen.
Ist die Urabstimmung über einen Antrag auf Abweichung vom Studienfachschaftsregelmodell erfolgreich, wird er dem Studierendenrat vorgelegt, der über eine entsprechende Satzung abschließend entscheidet. Die abweichenden Regelungen werden in Anhang D OrgS aufgeführt. Liegen keine Vorschläge für abweichende Regelungen der Studienfachschaft vor oder wird kein Vorschlag angenommen, so gilt für die Studienfachschaft das Regelmodell (Anhang C OrgS).
Die Fusion tritt durch Änderung von Anhang B der Organisationssatzung und gegebenenfalls Beschluss einer Fachschaftssatzung für die neue Studienfachschaft durch den Studierendenrat in Kraft. Ab diesem Moment würde sich auch die Zahl der Fachschaften ändern: Statt 51 würde die Verfasste Studierendenschaft fortan nur noch 50 Fachschaften umfassen.
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