Videoüberwachung bei Prüfungen: Was nicht erlaubt ist (und was schon)
Videoüberwachung bei Prüfungen geht nicht – so sieht das die Uni Heidelberg. Das wissen auch schon die meisten Dozierenden, aber teilweise kam es wohl doch noch nicht an oder zu Verwirrung wegen unterschiedlicher Informationen.
» Was heißt Videoüberwachung?
Damit ist gemeint, dass man während einer Prüfung seine Videokamera laufen lassen oder auf Nachfrage hin anmachen muss. NICHT gemeint ist damit, dass man zur Identitätskontrolle am Anfang kurz seine Kamera anmachen muss. NICHT gemeint sind damit auch mündliche Prüfungen.
» Warum geht das nicht?
Im geänderten Landeshochschulgesetz (§ 32a und b) steht zwar, dass Videoüberwachung möglich ist. Allerdings gibt es datenschutz- und grundrechtliche Bedenken, die dem entgegenstehen. Die Uni Heidelberg schreibt dazu:
“Von videoüberwachten, schriftlichen Prüfungen ist aufgrund der hohen organisatorischen Vorgaben durch den Gesetzgeber abzuraten. Sie bieten gegenüber sogenannten „open book exams” (schriftlichen Ausarbeitungen mit Hilfsmitteln) keinen Vorteil in Bezug auf Täuschungssicherheit und sind rechtlich, technisch und personell derzeit nicht adäquat umzusetzen.”
» Was kann man tun, wenn man trotzdem eine Prüfung mit Videoüberwachung schreiben soll oder als Fachschaft davon hört?
Alle Studiendekan*innen wissen Bescheid, dass Videoüberwachung nicht geht. Daher könnt ihr euch an den*die Studiendekan*in eurer Fakultät, das Dezernat für Studium und Lehre oder die Prorektorin für Studium und Lehre, Frau Senz, wenden. Alle Anfragen werden anonym behandelt werden. Auch die Uni hat ein Interesse daran, dass es erst gar nicht zu videoüberwachten Prüfungen kommt. Natürlich könnt ihr euch auch jederzeit an uns wenden.
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