VS-Vorsitzende für 23/24 gesucht
Gesucht:
- 2 Personen unterschiedlichen Geschlechts für den Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft (VS)
» Was machen die Vorsitzenden?
- Die beiden Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft (VS) sind gemeinschaftlich die gesetzliche Vertretung der VS, das bedeutet, sie vertreten die VS in allen Rechtsangelegenheiten, vor allem bei Vertragsabschlüssen, Gerichtsverfahren und dergleichen mehr.
- Mittelpunkt der Arbeit ist die Leitung, Vor- und Nachbereitung der RefKonf. Die Vorsitzenden leiten die Sitzungen der Referatekonferenz – sie bereiten diese vor (prüfen Anträge, klären Fragen, laden Antragsteller*innen ein) und dokumentieren im Nachgang die Beschlüsse und leiten sie ggf. weiter – und setzen sie um Die RefKonf tagt auch in der vorlesungsfreien Zeit.
- Darüber hinaus leiten sie die Dienststelle VS, d.h. sie sind die Vorgesetzten der VS-Beschäftigten und zuständig für die Verwaltung und den Betrieb im StuRa-Büro. Dies umfasst vor allen von Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben, die man nicht zu lange liegen lassen kann.
- Außerdem haben sie ein Auge darauf, dass Beschlüsse im StuRa oder den Fachschaftsräten ordnungsgemäß zustande kommen. Sie unterschreiben die vom StuRa beschlossenen Satzungen, Haushalte oder den QSM-Vorschlag der VS , bevor sie dem Rektorat zur endgültigen rechtlichen Prüfung und Genehmigung weitergeleitet werden.
» Wie ist der Arbeitsaufwand?
- Die Kernarbeit ist überschaubar und von zwei Personen, die sich abstimmen und zusammenarbeiten, gut zu bewältigen. Für die Vor- und Nachbereitung einer Refkonf kann man 10 – 15 Stunden ansetzen – auch wenn die Sitzung selber nur drei Stunden dauert.
- Es gibt auch Monate, in denen weniger los ist, zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit, auch wenn die Refkonf auch in diesem Zeitraum tagt.
- Phasenweise kann auch mehr Arbeit anfallen, wenn z.B. Prozesse geführt werden, Referate unbesetzt oder größere Projekte geplant sind.
- Die Arbeit der Vorsitzenden wird von Beschäftigten unterstützt; die Univerwaltung unterstützt als Rechtsaufsicht, insbesondere bei allen rechtlichen und organisatorischen Fragen.
- Auch in der vorlesungsfreien Zeit solltest du dazu zwei- bis dreimal die Woche vor Ort im Büro sein bzw. dich mit der zweiten Person absprechen, dass eine*r von euch vor Ort ist.
- Es gibt auch zwei stellvertretende Vorsitzende, die bei Verhinderung der Vorsitzenden einspringen.
- Die Vorsitzenden können für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten.
» Wer kann für den Vorsitz kandidieren?
Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für den Vorsitz kandidieren. Das Amt wird geschlechterquotiert besetzt. Kandidat*innen müssen unbeschränkt geschäftsfähig und zur tatsächlichen Führung der Amtsgeschäfte im Stande sein.
»Was sollte man mitbringen?
Als Mitglied des Vorsitzes solltest du kommunikativ und teamfähig sein und Freude am Begleiten und Zusammenführen von Diskussionen sowie der Moderation von Sitzungen haben. Hierbei solltest du in der Lage sein, auch Positionen, die du persönlich womöglich nicht teilst, wertzuschätzen und – falls sie Beschlusslage sind – nach innen und nach außen zu vertreten. Wichtig ist die Bereitschaft, dich mit Verwaltungsangelegenheiten oder inhaltlichen Themen zu beschäftigen, mit denen du selber womöglich noch nicht vertraut bist oder die du ggf. sogar für vergleichsweise uninteressant oder unwichtig hältst. Pointiert formuliert, geht es hier also um die Rolle der zentralen Sachverwalter*innen und Koordinator*innen der hiesigen Studierendenvertretung, nicht jedoch um das Amt der studentischen Bundeskanzler*innen, Ministerpräsident*innen, Gottkaiser*innen o.Ä.
Es ist hilfreich, wenn du selbst bereits in der VS aktiv bist oder an anderer Stelle einschlägige Erfahrungen sammeln konntest. Dies ist aber keine Voraussetzung. Die RefKonf-Sitzungen finden voraussichtlich weiterhin als Hybridsitzungen statt. Du solltest also technisch in der Lage sein, an Videokonferenzen teilzunehmen und sie zu leiten. Hierzu kannst du aber auch ins StuRa-Büro kommen.
» Wie läuft die Wahl ab?
Um als Vorsitzende*r zu kandidieren, solltest du bis zur StuRa-Sitzung am 7. November (idealerweise bis zum 3.11.) eine Kandidatur einreichen. Deine Kandidatur sollte kurze Informationen zu dir und deiner Motivation für das Amt enthalten.
Die Kandidatur wird in der Sitzung am 7. November das erste Mal vorgestellt (1. Lesung). Die Kandidat*innen stellen sich dann der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung am 21. November (2. Lesung) findet dann – aller Voraussicht nach – die Wahl der beiden Vorsitzenden statt.
Wenn du Fragen zum Amt bzw. zum Verfahren hast, kannst du dich an die amtierenden Vorsitzenden (vorsitz@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.
Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!
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