№ 24: DAS RECHT AUF RÄUME
Das Landeshochschulgesetz beinhaltet einen Satz, der auf den ersten Blick sehr erfreulich erscheint. „Die Hochschule stellt der Studierendenschaft Räume unentgeltlich zur Verfügung“, heißt es in § 65a Abs. 5 Satz 1 LHG. Doch wer darauf die Erwartungshaltung gründet, dass es für studentische Gruppen völlig unkompliziert sein dürfte, sich in den Räumen ihrer Uni zu treffen, liegt falsch – zumindest an der Universität Heidelberg.
Hier wird dieser Satz nämlich so ausgelegt, dass er nur für die Verfasste Studierendenschaft gilt, nicht aber per se für alle Studierende. Überlässt man also der Studierendenvertretung eigene Büroräume, damit sie ihren gesetzlichen und administrativen Aufgaben nachkommen kann, wäre das Soll – jedenfalls dieser Lesart zufolge – damit auch schon erfüllt. Hochschulgruppen oder Lesekreisen dagegen wird kein grundsätzlicher Anspruch zugestanden, die universitären Räumlichkeiten kostenlos für ihre Treffen & Veranstaltungen nutzen zu dürfen. (Auch die 70 Euro, die jede*r Studierende*r jedes Semester als Verwaltungskostenbeitrag zu überweisen hat, scheinen für die Universität bei diesen Überlegungen nicht so wirklich ins Gewicht zu fallen.)
Das gravierende Problem, das sich durch diese Gesetzesauslegung ergibt: Die studentischen Gruppen sind de facto der Launenhaftigkeit der Universität ausgeliefert. Sie können nie mit Gewissheit sagen, ob ihr Raumantrag genehmigt respektive mit finanziellen Forderungen verbunden wird. In den meisten Fällen mag das Vergabeverfahren zwar problemlos funktionieren, wohlwollenden Mitarbeiter*innen aus der Universitätsverwaltung (und/oder den dezentralen Instituten) sei Dank. Da uns jedoch auch frappierende Gegenbeispiele bekannt sind, ist das kein Zustand, mit dem wir uns arrangieren können. Um Willkür und Missbrauch kategorisch ausschließen zu können und um zu verhindern, dass sich auf studentischer Seite eine Art Schere im Kopf ausbildet, muss der Status Quo verändert werden. Das versuchen wir auf dreierlei Wegen zu erreichen.
Erstens bauen wir auf politischem Wege Druck auf. Wie die Universität Heidelberg § 65a Abs. 5 Satz 1 LHG auslegt und die Raumvergabe an Gruppen handhabt, müsste so gut wie allen Landtagsabgeordneten mittlerweile bekannt sein. Wenn die Novellierung des Landeshochschulgesetzes noch in dieser Legislaturperiode fortgesetzt wird (was jedenfalls die Spatzen von den Stuttgarter Dächern pfeifen), werden wir das Thema erneut zur Sprache bringen und für eine unmissverständliche Konkretisierung dieses wichtigen Satzes werben. Zumal in gewisser Weise auch die Forderung nach längeren Öffnungszeiten von Bibliothek & Theoretikum, nach dem Erhalt der QSM (aus denen schließlich viele Bib-Hiwis finanziert werden) sowie unsere Wohnraumkampagne (samt der Grundsatzpositionierung zu studentischem Wohnraum) in diesem Kontext zu sehen und als wichtige Ergänzung zu verstehen sind.
Zweitens erklärt sich der Studierendenrat regelmäßig dazu bereit, antragsstellenden Gruppen ihre Mietkosten zu finanzieren, wie sie beispielsweise bei einer Veranstaltung im Karlstorbahnhof fällig werden (wobei jegliche Räume der Universität von dieser Bereitschaft ausdrücklich ausgenommen sind). Zudem unterstützt der StuRa seit Jahren das Collegium Academicum, das sich die dringend benötigen Räume für sich & andere Studierende sozusagen einfach selbst schafft.
Drittens verfügen wir in der Altstadt (Sandgasse 7) und in Neuenheim (Albert-Ueberle-Straße 3-5) über eigene Räumlichkeiten, die uns von der Universität gemäß des bereits thematisierten § 65a Abs. 5 Satz 1 LHG überlassen wurden. Wenngleich ein Teil davon als Büro- und Lagerräume genutzt wird und daher nicht allen zugänglich sein kann, sind bestimmte Räume explizit als Gruppenräume ausgewiesen und eingerichtet. Sie können ganz einfach beantragt und genutzt werden, und das alles selbstverständlich völlig kostenlos.
Zwar sollten wir an dieser Stelle erwähnen, dass uns nicht gerade die allerschönsten Räume überlassen wurde (wie der ruprecht schon einmal ausführlich dokumentiert hat). Manche davon befinden sich sogar in einem derartig desolaten Zustand, dass wir sie noch nicht einmal als Abstellraum verwenden können. Im Großen und Ganzen haben wir jedoch das Beste daraus gemacht und uns in den brauchbaren Ecken unseres Reichs hüsch und gemütlich eingerichtet. Das können auch die rund ein Dutzend Gruppen bestätigen, die sich regelmäßig in unseren Räumen treffen und sich dabei ganz wohlzufühlen scheinen. Zumal es fortgeschrittene Planungen gibt, auch im Neuenheimer Feld entsprechende Räumlichkeiten zu schaffen, was hoffentlich im Laufe des nächsten Jahres endlich realisiert werden kann.
Kurzum: Es ist für Studierende der Universität Heidelberg derzeit sehr viel schwieriger, kostenlose und angemessene Räumlichkeiten zu finden, als das eigentlich der Fall sein müsste. Die Verfasste Studierendenschaft versucht, in dieser Frage selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Zugleich setzt sie sich nach Kräften dafür ein, dass sich die Situation endlich mal zum Besseren wendet und das studentische Recht auf Räume – auch an der Universität Heidelberg – endlich Anerkennung findet.
Du möchtest dafür sorgen, dass sich am größeren Ganzen endlich etwas ändert? Oder im Kleinen anfangen und die bestehenden Räumlichkeiten der Verfassten Studierendenschaft schöner gestalten? In diesem Fall kannst du entweder im AK Räume mitarbeiten oder aber echte Pionierarbeit leisten und das Referat für Studentische Räume und Selbstverwaltung übernehmen. Dieses Referat wurde in der 50. Sitzung des StuRa eingerichtet, war bislang aber noch kein einziges Mal besetzt. Entsprechend viele Freiheiten gäbe es, sich hier einzubringen und zu verwirklichen.
Einer der größten Vorteile, die das Dasein als Referent*in (gleich welcher Zuständigkeit) mit sich bringt, hat übrigens just mit unseren Räumen zu tun: Nach erfolgter Raumführung erhaltet ihr einen Schlüssel und habt damit Tag und Nacht Zugang zu unseren Büros. Gerade wenn die Uni-Bib geschlossen hat, ist das eine richtig nette Option. Welche Referate und Positionen gegenwärtig alles unbesetzt sind, seht ihr hier.
Oh, und übrigens: Die Verfasste Studierendenschaft ist Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerks. Sollte eure Fachschaft oder Hochschulgruppe demnächst einen größeren Besuch empfangen oder selbst eine Reise planen, könnt ihr euch also an ausleihe@stura.uni-heidelberg.de wenden und euch bequem über unsere Mitgliedskarte einquartieren. (Ihr würdet sozusagen aus den Fehlern anderer lernen – auch wenn es euch fraglos um eine richtig gute Geschichte bringt).