№ 19: RECHTLICHE VERTRETUNG
Im gestrigen Türchen des VS-Adventskalenders wurde die Rechtsberatung vorgestellt, also das unabhängige und unentgeltliche Angebot der Verfassten Studierendenschaft, mit dem sie ihren Studierenden auch bei rechtlichen Problemen zur Seite steht. Erfahrungsgemäß kann es für Nicht-Jurist*innen schließlich sehr mühsam und kräftezehrend sein, sich auf diesem ungewohnten Terrain zurechtzufinden. (Und dabei reden wir hier wohlgemerkt von Problemen, die uns als Privatpersonen betreffen und daher zumindest noch unmittelbar relevant erscheinen.)
Noch einmal komplizierter (und lästiger) ist es hingegen bei Rechtsfragen, welche die Verfasste Studierenschaft selbst zum Gegenstand haben. Sie sind damit zwar zwangsläufig auch für die Arbeit aller dezentralen Glieder relevant, aber nichts, womit sich die meisten Fachschaftsaktiven freiwillig herumschlagen würden, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Kein Problem: Genau dafür sind die zentraleren Strukturen der Verfassten Studierendenschaft da, die – in Form des Vorsitzes – allen gesetzlichen Pflichten nachkommen und den Studierenden den Rücken freihalten.
Die rechtliche Grundlage dafür ist – wie eigentlich immer in solchen Fragen – das Landeshochschulgesetz. „Das exekutive Organ der Studierendenschaft hat eine oder einen Vorsitzenden, die oder der die Studierendenschaft vertritt“, heißt es in § 65a Abs. 3 LHG. Im konkreten Falle der hiesigen Studierendenvertretung ist dieses Exekutivorgan die Referatekonferenz. Das LHG erlaubt allerdings auch die Wahl von zwei Vorsitzenden, welche die Studierendenschaft gemeinschaftlich vertreten – ein Modell, für das sich die Heidelberger Studierenden entschieden haben. Es entlastet die Ehrenamtlichen, die dieses Amt übernehmen möchten, und stellt zugleich sicher, dass sich nicht zu viel Macht und Aufmerksamkeit auf sie konzentriert. (Passenderweise wurde überdies eine geschlechterquotierte Besetzung verpflichtend vorgeschrieben, um der allernorts verbreiteten Tendenz entgegenzuwirken, dass Spitzenpositionen überwiegend mit Männern besetzt werden.)
Die beiden Vorsitzenden sind also die gesetzlichen VertreterInnen der Studierendenschaft. Was bedeutet das nun konkret? Ein paar Beispiele.
Einerseits fallen bestimmte Arten von Verträgen in deren unbedingte Zuständigkeit. Der Kooperationsvertrag mit VRNnextbike wäre etwa so Paradebeispiel, wo der in der Urabstimmung artikulierte Wille der Studierenden in ein konkretes Vertragswerk überführt und erst mit der Unterschrift des Vorsitzes rechtskräftig wurde. Auch eine Vertragsunterzeichnung mit einem neu eingestellten Beschäftigten wäre so ein eindeutiges Beispiel. Bei anderen Vertragsschlüssen ist es leider jedoch deutlich schwieriger und mitunter eine Einzelfallentscheidung.
Wenn eine Fachschaft beispielsweise beschließt, für ihre Fachschaftssitzung eine Packung Spekulatius für 1,29 Euro zu besorgen, ist das natürlich kein Rechtsgeschäft, das vom Vorsitz persönlich erledigt werden muss. Ihr müsst also nicht im StuRa-Büro anrufen und darum bitten, dass sich die Vorsitzenden für euch an der Ladenkasse anstellen, der Verkäuferin das Geld in die Hand drücken und auf diese Weise den erforderlichen mündlichen Vertrag für euch abschließen. Auch die Getränkelieferung für euer Sommerfest muss nicht über den Vorsitz abgewickelt werden. Solltet ihr dagegen den Plan fassen, für dieses Event den Garten des Heidelberger Schlosses zu mieten, sieht die Sache schon wieder etwas anders aus. Ähnliches gilt für Versicherungen, Bürgschaften oder die Unterbringung einer ganzen BuFaTa in einem Hostel. (Fragt im Zweifelsfall einfach beim Finanzreferat nach, wenn ihr ohnehin die Finanzierung und Antragsstellung mit ihnen abklärt.)
Ein etwas speziellerer Fall ist überdies das Abschließen von Mitgliedschaften. Schließlich bedeuten sie im Regelfall ein langfristiges finanzielles Engagement, für das fortan jährliche Beitragszahlungen fällig werden. Selbst bei Fachschaften ist es deshalb notwendig, dass der Studierendenrat darüber beschließt und – wenn positiv beschieden – der entsprechende Antrag auf Mitgliedschaft vom Vorsitz unterschrieben werden muss. (Im Regelfall ist das aber ein problemloses Prozedere, wie diese Liste bestehender Mitgliedschaften beweist, also keine Sorge.)
Zuletzt noch ein seltener, dafür aber naturgemäß brisanter Fall: Wenn gegen die Verfasste Studierendenschaft (als Ganzes) geklagt wird, ist der Vorsitz ebenfalls dafür zuständig. So etwa bei der Klage auf Rückerstattung von Semesterbeiträgen, die wegen der angeblichen Verfassungswidrigkeit unserer Organisationssatzung eingereicht, letztlich aber – erfreulicherweise & erwartungsgemäß – vom Verwaltungsgericht Karlsruhe abgewiesen wurde. Auch wenn es bei von Fachschaften organisierten Veranstaltungen zu Beschwerden kommt, etwa wegen einer angeblichen Ruhestörung, wenden sich die zuständigen Behörden für gewöhnlich an den Vorsitz. Selbiges gilt für Beanstandungen seitens der Rechtsaufsicht. Zumal der Vorsitz auch in Sachen Impressum namentlich Verantwortung übernimmt, insbesondere natürlich auf unserer Website, aber auch auf angeschlossenen Seiten der Fachschaften.
Kurzum: Dass der Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft die rechtliche Vertretung der gesamten Studierendenschaft übernimmt, ist sicher nicht der glamouröseste Teil unserer Arbeit. Dass manche Verträge über ihn laufen müssen, mag euch manchmal sogar wie überflüssige Bürokratie erscheinen. Tatsächlich aber stellt die Verfasste Studierendenschaft auf diese Weise sicher, dass alles seine Richtigkeit hat und der gesamte Laden ordnungsgemäß läuft – und hält den studentischen Aktiven damit den Rücken frei.
Wie ihr sehen könnt, ist es also nicht ganz unwichtig, dass die Verfasste Studierendenschaft über einen Vorsitz verfügt. Gegenwärtig ist dieses Amt allerdings nur von einer Person besetzt, die die Geschäfte obendrein nur kommissarisch führt. Die Rechtsfähigkeit der Verfassten Studierendenschaft ist dadurch zwar fürs Erste sichergestellt, aber eben nur fürs Erste. Die Studierendenschaft freut sich dementsprechend auf interessierte Kandidat*innen. Mehr zur aktuellen Situation und den Hintergründen könnt im Kurzbericht von der letzten StuRa-Sitzung nachlesen.
Ihr müsst allerdings nicht zwingend Vorsitz werden, um auf diesem Terrain für die Studierendenschaft aktiv zu werden. Das Referat für Rechtsfragen weist einige thematische Überschneidungen auf und ist gerade für Jura-Studierende ein spannendes Betätigungsfeld. Meldet euch bei Interesse per Mail an gremien@stura.uni-heidelberg.de!