Der StuRa setzt Referate für einzelne Bereiche ein und wählt Studierende als Referent*innen. Diese arbeiten in ihren Arbeitsbereichen selbstständig im Rahmen von Beschlüssen des StuRa, setzen dessen Beschlüsse um bzw. erarbeiten Beschlussvorlagen, wenn es noch keine Beschlusslage gibt. Sie vertreten diese Beschlüsse in Hochschule, Politik und Gesellschaft. Referent*innen koordinieren Aktivitäten im Bereich ihrer Referate und beanworten Anfragen an diese. Zusammen bilden die Referent*innen die Referatekonferenz (Refkonf), das Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft. Für die Tätigkeit als Referent*in kann eine Aufwandsentschädigung beantragt werden. Hier findet ihr eine Übersicht über die Aufgaben der Referate. Dort erfahrt ihr auch, ob und ggf. mit wievielen Personen Referate besetzt sind.
Folgende 19 Referate hat der StuRa: